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Checkliste: Ist dieses KI-Tool sicher für Mandantendaten?

Mandantendaten gehören zu den sensibelsten Informationen einer Beratung, besonders bei M&A-, Due-Diligence- oder Restrukturierungsmandaten. Bevor ein KI-Tool damit arbeiten darf, sollte es diese Checkliste bestehen.

Zwei Personen arbeiten und besprechen sich an Laptops, aufgenommen durch eine Glasscheibe

Aufgebaut ist sie entlang der drei Phasen, die auch die Datenschutzkonferenz unterscheidet: Auswahl, Einführung und Nutzung einer KI-Anwendung.

Hinweis: Diese Checkliste dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Datenschutzberatung im Einzelfall.

So nutzen Sie die Checkliste: Punkte mit (M) sind Mindestanforderungen. Fehlt eines davon, sollte das Tool nicht mit Mandantendaten genutzt werden.

Teil A: Auswahl des Tools

A1 Vertrag und Rechtsgrundlage

  • (M) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO liegt vor
  • (M) Liste aller Unterauftragsverarbeiter liegt vor, inklusive KI-Modellanbieter, Hosting und Websuche
  • Der Anbieter informiert vorab über neue Unterauftragsverarbeiter
  • (M) Bei Übermittlung in Drittländer wie die USA ist eine Rechtsgrundlage dokumentiert, z. B. Standardvertragsklauseln
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind dokumentiert und einsehbar
  • Vertraulichkeit und Haftung sind vertraglich geregelt

A2 Datenstandort und Verarbeitung

  • (M) Klar dokumentiert, wo Daten gespeichert werden (Land, Rechenzentrum)
  • (M) Klar dokumentiert, wo die KI-Modelle die Daten verarbeiten. Das ist oft nicht dasselbe wie der Speicherort.
  • Option für ausschließliche Verarbeitung in der EU verfügbar
  • Auch Backups, Protokolle und Websuche sind beim Standort berücksichtigt

A3 Training und Datennutzung

  • (M) Vertraglich zugesichert: kein Training der KI-Modelle mit Ihren Daten, auch nicht durch die Modellanbieter
  • Geregelt, wie lange Eingaben und Ergebnisse gespeichert werden
  • Geklärt, ob und wann Mitarbeitende des Anbieters Daten einsehen können, z. B. zur Missbrauchskontrolle
  • Geprüft, ob das zugrunde liegende KI-Modell datenschutzkonform trainiert wurde. Auch darauf weist die DSK ausdrücklich hin.

A4 Sicherheit und Nachweise

  • Zertifizierung nach ISO 27001 und/oder SOC 2 Type II, und zwar vom Tool-Anbieter selbst, nicht nur vom Hosting-Dienstleister
  • Unabhängiger Penetrationstest durchgeführt
  • Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung
  • Prozess für Sicherheitsvorfälle inklusive unverzüglicher Benachrichtigung beschrieben
  • Trust Center oder Sicherheitsdokumentation öffentlich verfügbar

Teil B: Einführung in der Beratung

B1 Zugriff und Trennung

  • (M) Strikte Trennung der Daten verschiedener Kunden des Anbieters
  • (M) Trennung zwischen Ihren Mandaten: Daten aus Mandat A sind in Mandat B nicht sichtbar
  • Bestehende Zugriffsrechte, z. B. aus SharePoint, werden übernommen
  • Anmeldung über Single Sign-on (SSO) und/oder Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Rollen und Berechtigungen im Tool festgelegt
  • Protokoll aller Zugriffe und Aktionen (Audit-Log) vorhanden

B2 Interne Organisation

  • Auswahlentscheidung und Prüfung dokumentiert. Die DSK empfiehlt das ausdrücklich, auch wenn keine Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtend ist.
  • Geprüft, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) nötig ist
  • Tool im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erfasst
  • Interne KI-Richtlinie: Welche Daten dürfen in welche Tools?
  • Mitarbeitende geschult und sensibilisiert, ob und wie sie KI-Anwendungen nutzen dürfen
  • Datenschutzbeauftragter eingebunden

B3 Mandantenverträge

  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) mit Mandanten auf KI-Einsatz geprüft
  • Bei Bedarf KI-Einsatz und Art der Qualitätssicherung mit dem Mandanten vereinbart
  • Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Anwälte in multidisziplinären Häusern: berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten berücksichtigt

Teil C: Laufende Nutzung

C1 Ergebnisse und Nachvollziehbarkeit

  • Ergebnisse sind mit Quellen belegt
  • Menschliche Prüfung vor Verwendung im Deliverable ist fest vorgesehen
  • Nachvollziehbar, wie ein Ergebnis entstanden ist
  • Die Richtigkeit der Ergebnisse wird geprüft. Auch das ist eine Anforderung aus der DSGVO, die die DSK hervorhebt.

C2 Regelmäßige Überprüfung

  • Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern und Modellen werden verfolgt
  • Zertifikate und Nachweise werden jährlich erneut geprüft
  • Transparenzpflichten nach EU AI Act geprüft, z. B. bei Chatbots oder veröffentlichten KI-Inhalten
  • Löschung der Daten nach Projektende geregelt und umgesetzt

Auswertung

ErgebnisBewertung
Alle (M)-Punkte erfüllt und die meisten übrigenGeeignet für Mandantendaten
Alle (M)-Punkte erfüllt, einige Lücken bei den übrigenGeeignet mit Einschränkungen, Lücken schließen oder für hochsensible Mandate meiden
Mindestens ein (M)-Punkt fehltNicht für Mandantendaten verwenden

Fragen an den Anbieter (zum Kopieren)

  1. Können Sie uns AVV, TOMs und die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter zusenden?
  2. Wo genau werden unsere Daten gespeichert, und wo verarbeiten die KI-Modelle sie?
  3. Ist vertraglich ausgeschlossen, dass unsere Daten zum Training genutzt werden, auch durch die Modellanbieter?
  4. Wie lange werden Eingaben und Ergebnisse gespeichert, und wer kann sie einsehen?
  5. Welche Zertifizierungen haben Sie selbst, und wann war der letzte unabhängige Penetrationstest?
  6. Wie trennen Sie Daten zwischen Kunden und zwischen Projekten?
  7. Werden unsere bestehenden Zugriffsrechte, z. B. aus SharePoint, übernommen?
  8. Gibt es eine Option, alle Daten ausschließlich in der EU zu verarbeiten?

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